Karmelitergasse 3

Das kleine Haus in der Karmelitergasse 3 war mit dem Baujahr 1788 besonders alt und bis zuletzt gut erhalten (abgesehen von den Fenstern). 2010 erfolgte der Abriss – trotz Schutzzone. Es handelte sich um eines von mehreren historischen Häusern im 2. Bezirk, das binnen weniger Jahre abgebrochen wurde.

Karmelitergasse 3: erbaut 1788, Abriss 2010 (Foto: 1998, MA 19/Stadt Wien)

Die Initiative Denkmalschutz schrieb zu dem Abriss:

Der Verlust historischer Bausubstanz in der Leopoldstadt nimmt rasant zu. Nach dem Abbruch eines bedeutenden Gründerzeitbaues in der Rembrandtstraße 21 und dem Abriss des stadtbildprägenden frühgründerzeitlichen Hauses in der Oberen Donaustraße 61 (beim Otto-Wagner-Schützenhaus; beide außerhalb von Schutzzonen gelegen), schreiten die Abbrüche – nun innerhalb von historischen Schutzzonen – fort.
 
Vor kurzem wurde das historisch bedeutende Haus in der Großen Sperlgasse 14 aus der Mitte des 17. Jahrhunderts abgerissen. Jetzt wird der Abbruch des aus dem 18. Jahrhunderts stammenden Hauses in der Karmelitergasse 3 durchgeführt. Beide Häuser hat die Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung (also auch zuständig für Schutzzonen) – für erhaltenswert beurteilt.

Bei dem Haus sei der Abrisse erlaubt worden, da technische Abbruchreife festgestellt worden war. Abbruchreife lässt sich durch privat beauftragte (und bezahlte) Gutachten nachweisen. Die Initiative Denkmalschutz:

Nach § 129 Abs. 2 der Wiener Bauordnung hat der Eigentümer „dafür zu sorgen, dass die Gebäude (…) in gutem (…) Zustand erhalten werden.“ Wie konnte es also geschehen, dass die Gebäude offenbar in einen so schlechten Zustand gelangten, dass nun die technische (Karmelitergasse 3) bzw. wirtschaftliche Abbruchreife (Große Sperlgasse 14) nachgewiesen werden konnte und Abbruchbewilligungen ausgestellt wurden?

Hat die Baubehörde auch wirklich die Gutachten vollständig geprüft? Nach dem Zulassen eines fragwürdigen Gutachtens in der Sigmundsgasse 5 in jüngster Zeit darf dies unter Umständen bezweifelt werden (…)

Interessante Details finden sich in einem Artikel in der Tageszeitung Die Presse:

Das Haus in der Karmelitergasse 3 gehört der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Dass die Wohnbauvereinigung für dieses Gebäude eine gültige Abbruchbewilligung erhielt, sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, vermutet der Architekt und ehemalige Anrainer Wolf Werdigier: „Der erste Antrag auf Abbruch wurde abgewiesen.“ Dann habe man so lange „negative Nachbesserungen“ vorgenommen, bis die Baubehörde die Abbruchbewilligung erteilt hat. „Das Gebäude war immer intakt, es kann doch nicht plötzlich baufällig werden“, sagt Werdigier.

Der Neubau an der Adresse sieht so aus:

Neubau-Haut mit Geschäft im Erdgeschoß und Garageneinfahrt, Wien-Leopoldstadt
Karmelitergasse 3: Neubau nach Abriss (Foto: 2022)

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Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).
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Der amtsführendenden Stadträtin untersteht die Geschäftsgruppe Innovation, Stadtplanung und Mobilität. Diese ist u. a. zuständig für die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne (Innen-Südwest, Nordost), Stadtentwicklung und Stadtplanung und Architektur und Stadtgestaltung (einschließlich der Festsetzung von Schutzzonen gegen Hausabrisse).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

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