Seit 2018 berichtet WienSchauen über Abrisse und gefährdete Gebäude. Um nicht nur zu dokumentieren, sondern auch aktiv einzugreifen, ist es wichtig, Probleme an die dafür zuständigen Behörden und Politiker zu melden und auf nötige Reformen hinzuweisen. Dafür braucht es Ihre Unterstützung!

Jede/r kann sich für die Wiener Altbauten einsetzen. Hier ist eine Anleitung:

Gefährdete Gebäude melden!

Kennen Sie ein erhaltenswertes Gebäude, das in schlechtem Zustand ist? Oder das gänzlich leer steht? Oder bei dem ein Abriss befürchtet wird? Sind bei einem Haus Fenster tagelang offen, gibt es Schäden am Dach? Machen Sie Behörden und Politik unbedingt darauf aufmerksam!

Wenden Sie sich an diese Stellen. Beschreiben Sie kurz das Problem und schicken Sie evtl. ein Foto mit:

  1. Die Baupolizei (politisch zuständig ist das von der SPÖ geleitete Wohnbauressort) kann Gebäude prüfen und Reparaturen notfalls erzwingen („Ersatzvornahme“): post@ma37.wien.gv.at
  2. Melden Sie das Gebäude der zuständigen Bauinspektion (eine Abteilung der Baupolizei): Süd (Bezirke 3-7, 10, 11, 23), Ost (Bezirke 1, 2, 8, 9, 20, 20, 21, 22), West (Bezirke 12-19)
  3. Bezirksvorstehung
  4. Kontaktieren Sie eine oder mehrere Parteien im Bezirk.

Kontaktadressen zu den Bezirksvorstehungen und Bezirksparteien finden Sie hier: 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19., 20., 21., 22., 23. Bezirk. Auch WienSchauen freut sich über Hinweise (E-Mail-Adresse hier).

Für jedes Gebäude gilt eine gesetzliche Erhaltungspflicht, die in Schutzzonen und bei bewohnten Häusern noch effektiver eingefordert werden kann. Wenn ein gefährdetes Gebäude unter Denkmalschutz steht (siehe Liste), dann ist es wichtig, auch das Denkmalamt zu informieren!

Eine Karte mit gefährdeten Gebäuden gibt es hier.

Mehr Ortsbild-Schutzzonen!

Innerhalb von Schutzzonen sind Häuser besser vor Abbrüchen geschützt. Auch Häuser aus der Zwischen- und Nachkriegszeit können für Schutzzonen infrage kommen. Schutzzonen sind die hellroten Flächen im Stadtplan. Sie werden von den Behörden (MA 19, MA 21) ausgearbeitet und vom Gemeinderat beschlossen.

Damit neue Schutzzonen eingerichtet werden, braucht es zuvor eine politische Initiative. Diese Initiative kann von den Bezirksparlamenten kommen. Das heißt: Die Parteien im Bezirk müssen mehrheitlich beschließen, dass das Rathaus neue Schutzzonen prüfen und festlegen soll.

Als Bewohner/in können Sie aktiv dazu beitragen:

  1. Suchen Sie einige Häuser, eine Straße oder ein größeres Gebiet, wo es keine Schutzzone gibt. (Schutzzonen sind die hellroten Flächen im Stadtplan.)
  2. Schreiben Sie die Straßen bzw. Adressen an eine oder mehrere Parteien im Bezirk (Kontaktadressen: 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19., 20., 21., 22., 23. Bezirk).
  3. Bitte Sie die Bezirksräte um einen Antrag für eine Schutzzone. Jeder Bezirksrat – auch von kleinen Parteien – kann einen solchen Antrag stellen.
Der Antrag bzw. der darauf folgende Beschluss sollte folgende Punkte enthalten:
  • Die Bitte, zu prüfen, ob sich das Gebiet für eine Schutzzone eignet. Wenn ja, sollte das Planungsressort eine Umwidmung einleiten.
  • Bei allen schutzwürdigen Häusern sollte auch die Bauklasse (= erlaubte Bauhöhe) angepasst werden – also nicht zu hoch.
  • Für alle schutzwürdige Häuser sollten die genaue Bauhöhe und die Anzahl der Geschoße in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Haben die Parteien im Bezirk einen solchen Beschluss gefasst, ist das von der SPÖ geleitete Planungsressort am Zug. Bis es tatsächlich zu einer Umwidmung samt Schutzzone kommt, vergehen aber oft Jahre.

Besserer Abriss-Schutz!

Häuser in Wien – und auch in ganz Österreich – sind vor Abrissen und destruktiven Umbauten nur schlecht oder gar nicht geschützt. Das ist das Resultat von gesetzlichen Regelungen und mangelndem politischen Interesse. Aber das heißt auch: Die Politik kann sich ändern und Häuser besser schützen.

Jede/r kann dazu beitragen, dass es besser wird:

  1. Kontaktieren Sie Politiker in den Bezirken. Bitten Sie sie, die Stadtregierung durch Anträge und Beschlüsse auf dringend nötige Gesetzesreformen hinzuweisen (Kontaktadressen: 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19., 20., 21., 22., 23. Bezirk).
  2. Schreiben Sie den zuständigen Stellen im Rathaus und bitten Sie dort um Reformen. Sie können sich an Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) oder auch direkt an Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wenden.
  3. Schreiben Sie Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr vom Koalitionspartner NEOS.
  4. Wenden Sie sich an die Oppositionsparteien im Rathaus: ÖVP, Grüne, FPÖ.
Sie können Politiker auf diese Vorschläge verweisen:
  • Keine „Gefälligkeitsgutachten“ mehr: Kein Abreißen mehr auf der bloßen Basis von Privatgutachten (Gutachten, die von Bauträgern/Investoren beauftragt und bezahlt werden). Derzeit können so fast alle Häuser wegen angeblicher „wirtschaftlicher Abbruchreife“ niedergerissen werden.
  • Unabhängige Prüfung: Abriss von erhaltenswerten Häusern nur noch dann, wenn durch einen weiteren unabhängigen Sachverständigen geprüft wurde, ob das Gutachten korrekt ist und wie der bauliche Zustand des Hauses wirklich ist. Dieser zusätzliche Sachverständige muss von der Behörde selbst beauftragt werden.
  • Prüfung vor Abrissen: Ab einem Baualter von etwa 30-40 Jahren sollte die Architekturbehörde (MA 19) prüfen, ob ein Haus erhaltenswert ist. Denn auch nach 1945 erbaute Häuser können historisch und für das Stadtbild wertvoll sein.
  • Bessere Erhaltungspflicht: Die Erhaltungspflicht soll dafür sorgen, dass Häuser nicht verfallen. Das funktioniert aber oft nicht. Wien sollte deswegen die Bestimmungen aus dem effektiven Salzburger Altstadterhaltungsgesetz übernehmen. Zumindest für alle Häuser in Schutzzonen.
  • Mehr Schutzzonen: Bei jeder Umwidmung sollte geprüft werden müssen, ob sich Häuser für Ortsbild-Schutzzonen eignen. Die Einrichtung von Schutzzonen sollte verpflichtend werden (und unabhängig vom Alter der Gebäude).
  • Bauhöhen: Derzeit sind im Neubau vielerorts so viel mehr (niedrige) Geschoße möglich, dass Erhalt und Sanierung von Altbauten wirtschaftlich unattraktiv werden. Deswegen sollen die Bebauungspläne (bzgl. Bauhöhe, Geschoßzahl) so an Altbauten angepasst werden, dass sich ein Abriss nicht mehr lohnt, ein maßvoller Ausbau (Dachgeschoß) aber möglich bleibt.
  • Mehr Geld für Sanierungen: Eigentümer stark renovierungsbedürftiger Häuser müssen dabei unterstützt werden, ihre Häuser instandzusetzen. Der Altstadterhaltungsfonds ist viel zu niedrig, um Häuser effektiv vor Verfall und Abriss zu schützen. Der Fonds muss signifikant aufgestockt werden.
  • Ressourcen ins Baurecht: Durch Abrisse gehen in Gebäuden verbaute Rohstoffe („graue Energie“) verloren. Deswegen sollte es vor Abrissen eine verpflichtende Prüfung geben, um abzuwägen, ob dieser Verlust – unabhängig von der Ästhetik – vertretbar ist. Im Zweifelsfall sollte der Umbau den Vorzug gegenüber dem Abriss bekommen.

Alle oben genannten Vorschläge lassen sich im Bundesland Wien (bzw. in allen Bundesländern) umsetzen. Doch auch auf der Bundesebene herrscht viel Reformbedarf: Mietrecht, Denkmalschutz, Baunormen usw.

WienSchauen.at ist eine unabhängige, nicht-kommerzielle und ausschließlich aus eigenen Mitteln finanzierte Webseite, die von Georg Scherer betrieben wird. Ich schreibe hier seit 2018 über das alte und neue Wien, über Architektur, Ästhetik und den öffentlichen Raum.

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