Neubaugürtel 15​: Abriss statt Sanierung

Das 1903 erbaute Gründerzeithaus am Neubaugürtel 15 war Teil eines Blocksanierungsgebiets. Im Rahmen der Blocksanierung fördert die Stadt Wien die Renovierung alter Häuser und die Schaffung neuen Wohnraums.

Doch während die Nachbarhäuser vorbildlich saniert und wenig behutsam aufgestockt wurden, traf das Haus am Neubaugürtel Nr. 15 im Jahr 2012 der Abriss. Im neun Jahre zuvor beschlossenen Bebauungsplan hatten Politik und Behörden keine Schutzzone eingerichtet. Trotz Abriss gab es für die Blocksanierung sogar den Stadterneuerungspreis 2019.

Totalabriss statt Sanierung – gefördert durch die öffentliche Hand. Dazu die Immobilienfirma, die hier baute:

Das Projekt Goldschlagstraße besteht aus einem Ensemble von fünf Stilzinshäusern (…) Die aus der Gründerzeit um 1900 errichteten Objekte zeichnen sich durch die erhaltenen Fassaden und klassischen Stilaltbauwohnungen mit großen Fenstern, hohen Decken und Parketten aus. Diese wurden zusammen mit den allgemeinen Teilen des Hauses umfassend und substanzschonend saniert. Auf dem Grundstück Neubaugürtel 15 entstand ein hochwertiger Neubau (…)

Für die Sanierung und Neuerrichtung wurden Fördermittel der Stadt Wien (WWFSG 1989) in Anspruch genommen.

Altbau am Neubaugürtel 15, 2012 abgerissen, Rudolfsheim-Fünfhaus, Wien
Neubaugürtel 15: Baujahr: 1903, Abriss: 2012 (Foto: 1999, MA 19/Stadt Wien)

Auf der Webseite der planenden Architekten heißt es:

Block- und Sockelsanierung sind zwei klassische Instrumentarien der „sanften Stadterneuerung“ in Wien, mit denen gründerzeitliche Bausubstanz über Liegenschaftsgrenzen hinweg partiell verdichtet und entkernt werden kann. Ein gründerzeitlicher Block der Bauzeit um 1900 an der Kreuzung Neubaugürtel im Osten und der sonnigen, ruhigen Goldschlagstraße im Süden wurde (…) nun vorbildlich saniert und erneuert.

Der Wohnfonds der Stadt Wien sagt dazu:

Das Projekt erfuhr während der intensiven Vorbereitung und in der Bauphase sowohl vom Bezirk als auch vom wohnfonds wien größtmögliche Unterstützung (…)

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