„Ein Biedermeier-Haus abzureißen, statt zu restaurieren, ist ein Verbrechen an der Stadt. Vielleicht gehört auch der Denkmalschutz renoviert.“ – Das schrieb Peter Michael Lingens bereits 2014 im Profil. Auch in der Zwischenzeit hat sich wenig getan. Immer noch steht das um 1800 erbaute Haus in der Breite Gasse 15 leer und verfällt. Und das seit 20 Jahren, direkt hinter dem Museumsquartier.
Dieser Artikel wurde seit 2018 mehrfach aktualisiert (zuletzt im Juli 2026).
Eigentümer will Neubau
Der Eigentümer, ein Rechtsanwalt, erklärte, das Haus sei abbruchreif und er wolle stattdessen einen Neubau errichten. Dazu soll auch das Nachbarhaus auf Nr. 13 demoliert werden. Doch beide Häuser stehen in einer Schutzzone, daher ist ein Abbruch nicht ohne weiteres möglich. Schutzzonen werden von der Stadt Wien eingerichtet und sind unabhängig vom Denkmalschutz. 2014 stellten die Grünen in der Bezirksvertretung Neubau einen Antrag auf Unterschutzstellung durch das Denkmalamt, was im Gegensatz zur Schutzzone eine größere Sicherheit bringen würde. Der Antrag fand auch eine Mehrheit.
Dass Denkmalschutz funktioniert, ist jedenfalls zwei Hausnummern weiter zu sehen: Das Barockhaus in der Breite Gasse 11 steht unter Denkmalschutz und präsentiert sich heute in tadellos renoviertem Zustand (Foto unten).
Baupolizei machtlos?
Darf ein Haus einfach dem Verfall ausgesetzt werden, wie es hier zumindest den Anschein hat? Zumindest laut Wiener Bauordnung gilt eine Erhaltungspflicht:
Der Eigentümer (…) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (…) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.
Wie verträgt sich das mit dem Zustand des Hauses in der Breite Gasse 15? Liegt nicht eine Verletzung der Bauordnung vor? Warum kann keine Ersatzvornahme durchgeführt werden, also eine durch das Magistrat angeordnete Sanierung?
Spittelberg: Häuser sollten alle abgerissen werden
steht das Spittelbergerviertel als Symbol für die Erhaltung historischer Bausubstanz – derstandard.at/2051945/Spittelberg-Umgestaltung-statt-AbrissbirneSeither steht das Spittelbergerviertel als Symbol für die Erhaltung historischer Bausubstanz – derstandard.at/2051945/Spittelberg-Umgestaltung-statt-AbrissbirneSeither steht das Spittelbergerviertel als Symbol für die Erhaltung historischer Bausubstanz – derstandard.at/2051945/Spittelberg-Umgestaltung-statt-AbrissbEinige Jahrzehnte ist es her, da stand die historisch einzigartige Bebauung am Spittelberg, zu dem auch die Breite Gasse gehört, auf Messers Schneide: In den 1970ern sollten sämtliche Häuser abgerissen und durch moderne Büro- und Wohnbauten ersetzt werden. Die heruntergekommenen alten Häuser galten als unsanierbar und nicht erhaltenswert.
Doch es kam anders: Widerstand in der Bevölkerung formierte sich. Die Stadt lenkte ein. Der Spittelberg wurde zum Vorzeigeprojekt der „sanften Stadterneuerung“. Heute blüht das Grätzl, nur nicht in der Breite Gasse.either steht das Spittelbergerviertel als Symbol für die Erhaltung historischer Bausubstanz – derstandard.at/2051945/Spittelberg-Umgestaltung-statt-AbrissbirneSeither steht das Spittelbergerviertel als Symbol für die Erhaltung historischer Bausubstanz – derstandard.at/2051945/Spittelberg-Umgestaltung-statt-AbrissbirneSeither steht das Spittelbergerviertel als Symbol für die Erhaltung historischer Bausubstanz – derstandard.at/2051945/Spittelberg-Umgestaltung-statt-Abrissbirn
Das Haus in der Breite Gasse 15 ist integralen Bestandteil des historischen Spittelbergs – frühen und heute. Auf der nächsten Aufnahme ist das Haus um die Jahrhundertwende zu sehen. Von den Geschäften ist schon lange nichts mehr zu sehen.
2021: Eigentümer beantragt Abriss
Jahrelang war es ruhig um das Haus in der Breite Gasse 15. Das hat sich im Frühjahr 2021 geändert. Auf eine Anfrage hin erklärte die Baupolizei:
Vom Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft wurde ein Ansuchen um Erteilung einer Abbruchbewilligung bei der MA 37 – Baupolizei eingebracht.
Die Baupolizei fragt bei der MA 7 als Geschäftsstelle des Wiener Altstadterhaltungsfonds wegen Fördermitteln an, wenn sich aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Deckungsfehlbetrag ergibt.
Steht ein Abriss des historisch bedeutenden Biedermeierhauses also unmittelbar bevor? (Ob es sich übrigens um denselben Eigentümer wie noch vor einigen Jahren handelt, oder ob das Haus indes den Besitzer gewechselt hat, ist nicht bekannt.)
2023: Dachfenster offen
Im März 2023 wurden WienSchauen Fotos übermittelt, die weit geöffnete Dachfenster zeigen. Das ist ein Warnsignal: Durch offene Fenster kann Regen ins Gebäude eindringen, wodurch binnen kurzer Zeit schwere Schäden entstehen. Die Baupolizei wurde umgehend informiert.
Erst nach rund zwei Monaten waren die Fenster wieder geschlossen.
Monate später war das Dachfenster wieder offen:
Und kurz darauf wieder geschlossen:
Bezirksvorsteher Markus Reiter (Grüne) antwortete im Dezember 2023 auf der Instagram-Seite von WienSchauen auf die Frage einer anderen Person:
Wir haben bereits bei der Bauinspektion Anzeige erstattet. Für das Gebäude ist jedoch der Eigentümer oder die Eigentümerin verantwortlich. Als Bezirk haben wir daher leider keine weitere Möglichkeit, Einfluss zu nehmen: Bauordnung und Baupolizei sind Stadtkompetenz. Aus vielen Gründen ist der Erhalt unserer wunderschönen historischen Bausubstanz wichtig – auch aus städtebaulicher und ökologischer Sicht!
Kein Denkmalschutz
Jetzt rächt es sich, dass das Haus nicht unter Denkmalschutz steht. Nur der Denkmalschutz kann letztlich garantieren, dass ein Gebäude nicht quasi durch die Hintertür abgerissen wird. Doch daraus wird beim Haus in der Breite Gasse 15 nichts, wie das Bundesdenkmalamt mitteilt:
Eine mehrfache Prüfung des Bestandes ergab, dass das Objekt nach Umbauten im späten 19. und 20. Jahrhundert sowie aufgrund der tiefgreifenden baulichen Veränderungen, vor allem im Bereich der beiden unteren Geschosse, keine ausreichenden denkmalkonstituierenden Eigenschaften mehr aufweist. Daher sind die für eine Unterschutzstellung notwendigen Kriterien des Denkmalschutzgesetzes hinsichtlich der historischen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung nicht gegeben.
Abbruchverfahren: intransparent und ohne unabhängige Kontrolle
Solange kein Denkmalschutz gilt, steht einzig die von der Stadt Wien festgelegte Schutzzone zwischen Erhalt und Abriss. Doch auch Häuser in Schutzzonen können abgerissen werden – und das sogar verhältnismäßig einfach. Es muss bloß nachgewiesen werden, dass die Sanierung teurer kommt als ein Neubau. Dieser Nachweis ist per privat beauftragtem (und privat bezahlten) Gutachten möglich. Einsicht in das Verfahren haben nur die Behörden. Unabhängige Stellen, NGOs und dergleichen bleiben außen vor. (Hinweis: Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 sind Abbrüche von Altbauten massiv erschwert worden.)
Dieser Umstand hat dazu geführt, dass nicht wenige schutzwürdige Häuser in den letzten Jahren und Jahrzehnten demoliert werden durften. Beispiele: Bauernmarkt 21 (1. Bezirk), Krieglergasse 12 (3. Bezirk), Hernalser Hauptstraße 59-61 (17. Bezirk), Leopoldauer Platz 9 und 11 (21. Bezirk) und Redtenbachergasse 4 (16. Bezirk). Eine kleine Auswahl von Abrissen in Schutzzonen:
2026: Sanierung erzwungen
Siebeneinhalb Jahre nach dem Erscheinen dieses Artikels war es schließlich soweit: Die Sanierung von Fassade und Dach wurde behördlich erzwungen. Dazu schreibt die Bezirksvorstehung Neubau:
Das um 1800 errichtete Biedermeierhaus ist ein integraler Bestandteil des historischen Spittelbergs und liegt in einer Schutzzone. Während der Eigentümer wiederholt einen Abbruch und Neubau anstrebte, hat sich der Bezirk konsequent seit 15 Jahren für den Erhalt der historischen Bausubstanz eingesetzt und gemeinsam mit den zuständigen Magistratsabteilungen an Lösungen gearbeitet.
Der Standard berichtete anlässlich der erzwungenen Sanierung:
Der private Hauseigentümer hält das Gebäude seit vielen Jahren für unsanierbar und bemüht sich schon länger um eine Abbruchgenehmigung. Diese bekam er aber nicht – stattdessen leitete die Baupolizei (MA 37) im Vorjahr ein sogenanntes Ersatzvornahme-Verfahren ein. Bei einem solchen beauftragt die Stadt Sanierungsmaßnahmen und stellt sie dem Eigentümer dann in Rechnung. [1]
Quellen und weitere Infos
- [1] „Problemhaus“ Breite Gasse 15: Stadt Wien setzt Sanierung durch (Der Standard, 10.7.2026)
- Ein Verbrechen an Wien (Profil, 26.07.2014)
- Die Demolierer und der Denkmalschutz (Der Standard, 6.5.2014)
- Baujuwel in Breite Gasse droht Abriss (Bezirkszeitung, 22.4.2014)
- Spittelberg: Umgestaltung statt Abrissbirne (Der Standard, 4.11.2005)
Plattform Stadtbilderhaltung des Vereins zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser
WienSchauen.at ist eine unabhängige und nicht-kommerzielle Webseite, die von Georg Scherer betrieben wird. Ich schreibe hier seit 2018 über das alte und neue Wien, über Architektur, Ästhetik und den öffentlichen Raum. Sie können mich hier erreichen. WienSchauen hat auch einen Newsletter:





















