AKH: Stadt Wien reißt historische Klinik ab!

Lange haben Denkmalschützer gegen den drohenden Abriss gekämpft. Hunderte Bürger haben sich in einer Petition für den Erhalt ausgesprochen. Trotzdem hat das zur Stadt Wien gehörende AKH die historische I. Medizinischen Klinik abgerissen. 

Eigentlich sollte die erst 2018 verschärfte Bauordnung alte Gebäude besser vor Abrissen schützen. Also auch die 1911 erbaute Klinik, die von den Behörden sogar als erhaltenswert eingestuft wurde – doch vergeblich. Es hat den Anschein, als durfte das wertvolle Gebäude über Jahre hinweg langsam verfallen.

Während Ende 2020 nichts mehr von dem Gebäude übrig war, ist schon der nächste Abriss einer historischen Klinik in Planung.

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AKH: Die historische I. Medizinische Klinik wurde 2020 abgerissen - obwohl nachweislich schutzwürdig.

Das Ende der I. Medizinischen Klinik

Von den einst zahlreichen historischen Gebäuden am neuen AKH ist heute nicht mehr viel übrig. Doch zwei über 100 Jahre alte Kliniken haben die ab den 1960ern rollenden Abrisswellen überdauert. Eines dieser verbliebenen Gebäude wurde 2020 abgerissen.

Plan des Wiener AKH, mit eingezeichneter I. Medizinischer Klinik (erbaut 1911, Abriss 2020) und Kinderklinik (erbaut 1911, Abriss geplant)
AKH heute: Eine historische Klinik wird abgerissen, folgt bald schon die nächste?

Nicht einmal 110 Jahre alt ist die I. Medizinische Klinik geworden. Erbaut von 1909-1911 war das Gebäude noch bis in die frühen 2000er-Jahre zumindest teilweise in Betrieb.

Die Klinik ist ein Spätwerk des Wiener Ringstraßenarchitekten Emil von Förster (1838-1909), der auch die Pläne für das Palais Dorotheum (1. Bezirk), das heutige Hotel Regina (neben der Votivkirche) und das abgebrannte Ringtheater lieferte. Weitere Beispiele siehe unten.

Der sichtlich problematische Bauzustand kam nicht von ungefähr. Lange Zeit waren Schäden offenbar nicht repariert worden, wie die Initiative Denkmalschutz kritisierte:

Trotz des hohen historischen Werts werden beide Gebäude seit vielen Jahren augenscheinlich vernachlässigt.

Das Gebäude war nahezu vollständig original erhalten, einschließlich des aufwendigen Fassadenschmucks. Aus diesem Grund wurde es auch von der zuständigen Magistratsabteilung als erhaltenswert eingestuft (mehr dazu weiter unten). Doch wie es scheint, wollten AKH, KAV und letztlich die Stadt Wien, der das Gebäude gehört, einen Abriss trotzdem durchziehen.

Im April 2020 begannen die Abbrucharbeiten – mitten am Höhepunkt der Coronavirus-Pandemie.

Der folgende Abschnitt zeigt, wie es zu diesem Abbruch kam, und welches historische Gebäude das nächste Opfer werden könnte.

Versäumnisse über viele Jahre?

Werden Gebäude älter, sind irgendwann Reparaturen fällig. Dass auch sehr alte Gebäude, etwa in der Wiener Inneren Stadt, mit sorgsamen Sanierungsmaßnahmen problemlos Jahrhunderte überdauern, führt vor Augen: Der Erhalt alter Gebäude ist in fast jedem Fall möglich. Sonst sähen die europäischen Altstädte nicht so aus, wie wir sie kennen.

Die jetzt abgerissene historische AKH-Klinik ist vergleichsweise jung. Während das Alte AKH zum Teil noch auf das 17. Jahrhundert zurückgeht, ist die I. Medizinische Klinik erst 1911 in Betrieb gegangen. Doch während sich das Alte AKH heute grundlegend renoviert präsentiert und als Uni-Campus genutzt wird, widerfährt der I. Medizinischen Klinik der Abriss.

Jahrelanger Verfall?

Bereits 2006 wies ein Bericht des Kontrollamts auf den problematischen Bauzustand der Klinik hin. So wurde im Prüfbericht kritisiert, dass …

… das Gebäude (…) auf Grund mangelnder Erhaltung (…) einen optisch äußerst ungepflegten Zustand vermittelte. So waren an der Fassade Risse und erhebliche Verputzabplatzungen festzustellen. (…) Ferner wurden im Rahmen der Begehung Feuchtigkeitsschäden an den Außenwänden festgestellt. Bei den Fenstern des gesamten Gebäudes wurden Instandsetzungsmaßnahmen verabsäumt (…)

Weiters wurde angemerkt, dass …

… die in den letzten Jahren durchgeführten Reparaturmaßnahmen den subjektiven Eindruck erweckten, lediglich der Aufrechterhaltung des Spitalsbetriebes gedient zu haben und keinesfalls geeignet waren, die Baulichkeit in einem einwandfreien Zustand zu erhalten.

Dass nach fast 100 Jahren eine Sanierung notwendig wird, überrascht nicht. Auffällig dagegen ist, dass der Bericht des Kontrollamts keine erkennbaren Konsequenzen nach sich zog.

1. Medizinische Klinik, AKH, Wien
Schäden an der I. Medizinische Klinik (Foto: 2019)

Drohender Abriss seit 2012

Der erste Schritt zum Abriss wurde 2012 gelegt, als die Stadt Wien den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan änderte. Dieser Plan sah (und sieht) eine „Abrisswidmung“ für die alten Kliniken am Areal vor: Eine Schutzzone, die die Häuser vor dem Abbruch bewahren kann, gibt es nämlich nicht.

Einzig die Initiative Denkmalschutz hat schon damals auf diesen verhängnisvollen Plan hingewiesen:

Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen! (…) Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Bezirksvertretung Alsergrund (…) und in Folge den Wiener Gemeinderat auf, dieser “Abbruchwidmung” nicht zuzustimmen.

Doch der Aufruf verhallte ungehört. Weder Bezirk noch Gemeinderat sprachen sich für eine Änderung des Plans aus. Die große Chance zum Erhalt der Gebäude wurde verspielt.

Erhaltungspflicht verpflichtet nicht?

Auch nach 2012 blieben Reparaturen aus (soweit erkennbar). Dabei gilt laut Wiener Bauordnung eigentlich eine Erhaltungspflicht:

Der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.

Wie verträgt sich das mit dem Zustand der historischen Kliniken? So hieß es etwa in einem Artikel in der Tageszeitung Der Standard (2019):

Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Kliniken abbruchreif gemacht wurden. Sprich: Das AKH sei der Erhaltungspflicht nicht nachgekommen.

AKH beantragt Abriss

Im Frühjahr 2019 war die Entscheidung gefallen: Die Leitung des AKH suchte um Abbruch an. Offenbar mit Zustimmung der Wiener Stadtregierung, denn die städtischen Krankenhäuser unterstehen dem Gesundheitsstadtrat.

Die Begründung für den Abriss: Ein Forschungsgebäude soll errichtet werden. Doch warum dafür ein Abriss nötig war, bleibt unklar. Immerhin lassen sich Büros und Forschungseinrichtungen auch in historischen Gebäuden einwandfrei unterbringen (siehe Beispiele weiter unten). Wer würde etwa das Altes AKH oder die Uni Wien abreißen, nur weil die Gebäude in die Jahre gekommen sind?

Gesetz sollte historische Gebäude eigentlich schützen

Steht der Abbruch eines riesigen historischen Gebäudes nicht im Widerspruch zu den Zielen der Stadtregierung? Immerhin wurde erst 2018 die verschärfte Bauordnung beschlossen und damit verkündet:

Mit dem Beschluss im Landtag stellen wir sicher, dass kein historisch wertvolles Gebäude ohne Prüfung durch die Stadt abgerissen werden kann, nur weil es nicht in einer Schutzzone steht.

Das Gesetz gilt für Häuser in Privatbesitz genauso und wie für öffentliche Gebäude. Zudem soll mit der Gesetzesänderung dem „absichtlichen Verfallenlassen“ ein Riegel vorgeschoben werden:

Die so genannte technische Abbruchreife wird de facto abgeschafft und damit wird das „absichtliche Verfallenlassen“ von Häusern, um sie dann aus technischen Gründen abbrechen zu können, kaum mehr möglich sein.

Magistrat gegen Abriss

Auch die historischen AKH-Kliniken fallen unter das verschärfte Gesetz gegen Abrisse, da sie vor 1945 erbaut wurden. Nachdem die I. Medizinische Klinik fast vollständig erhalten ist, hält die für Architektur zuständige Magistratsabteilung (MA 19) das Gebäude auch für schützenswert:

Nach Ansicht des Magistrates besteht ein öffentliches Interesse an dem Erhalt der genannten Bauten [= der historischen Kliniken] in Bezug auf das örtliche Stadtbild.

Die Zustimmung zum Abbruch wurde folglich verweigert. Betont wurde vor allem die späthistoristische Formensprache. Da das Gebäude sich in einem öffentlich zugänglichen Gebiet befinde, sei dessen Erhaltung für das Stadtbild von Bedeutung, so die Behörden.

Doch diese Gesetzesnovelle hat die Klinik nicht geschützt. So kritisierte die Initiative Denkmalschutz anlässlich des Abrisses:

2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen (…) Auch die historischen AKH Klinikgebäude (…) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? 

I. Medizinische Klinik und Personalwohnhaus, AKH, Wien, Lazarettgassenweg
Die I. Medizinische Klinik liegt auf dem öffentlichen zugänglichen Areal des AKH (Foto: 2019)

Gebäude mit Waffeneinsatz devastiert?

Was sich im Inneren des Gebäudes in den letzten Jahren zugetragen hat, entzieht sich der Kenntnis des Autors. Doch berichtet die Initiative Denkmalschutz von einem pikanten Detail:

Auch hatte man im Sommer letzten Jahres keine Eile – rechtzeitig vor Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle – die Gebäude niederzureißen, man war sich seiner Sache offenbar sehr sicher. Dazu dienten offenkundig auch mehrere Polizeiübungen 2017 und 2018, die das Gebäudeinnere devastierten (eine Foto-Dokumentation liegt uns [der Initiative Denkmalschutz] vor).

Im April 2020 wies die Initiative Denkmalschutz explizit darauf hin, dass diese „Schießübungen“ auch nach Inkrafttreten der neuen Bauordnung (die historische Gebäude besser schützen soll) durchgeführt wurden. Zudem seien Außenfenster ausgehängt worden.

Lücke im Gesetz?

Mehrmals wies der Verfasser dieser Zeilen die Baupolizei auf Schäden an der Klinik und dringend nötige Sanierungsmaßnahmen hin. Doch vergeblich, denn es hieß:

Bei zum Abbruch bestimmten Gebäuden beschränkt sich die Instandhaltungspflicht auf Sicherungsmaßnahmen. Nur bei zum Gebrauch bestimmten Gebäuden ist eine vollständige Instandsetzung aufzutragen.

In der Praxis könnte das bedeuten: Letztlich lässt sich jedes Gebäude einfach abreißen, selbst wenn es unter die verschärfte Bauordnung fällt und erhaltenswert ist. Es muss nur „zum Abbruch bestimmt“ werden. Dann können Reparaturen unterbleiben – bis zur endgültigen Abbruchreife. So würde das Gesetz gleichsam wirkungslos.

In eine ähnliche Kerbe schlug auch Der Standard (April 2019):

Es ist ein Widerspruch: Auf der einen Seite hat sich die Stadt Wien vorgenommen, historische Gebäude zu schützen, und deshalb 2018 eine Novelle der Bauordnung beschlossen, wonach jeder Abriss von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden, eigens genehmigt werden muss. Auf der anderen Seite lässt sie historische Kliniken auf dem Areal des AKH in Wien seit Jahren verfallen – mit dem offensichtlichen Ziel, einen Zustand der Gebäude zu erreichen, der sie nicht mehr erhaltenswert macht.

Warum der Erhalt sinnvoll gewesen wäre

  1. Neues Leben in alten Häusern: Unzählige Beispiele zeigen, dass auch Altbauten für moderne Nutzungen geeignet sind. Forschen, Arbeiten und Wohnen finden in Wien auch in Gebäuden statt, die vor den 1950ern erbaut wurden.
  2. Schutz für Altbauten muss auch für Gebäude im Eigentum der Stadt Wien gelten: Die Stadtregierung hat versprochen, Verfall und Abriss alter Häuser einzudämmen, um das schöne Wiener Stadtbild zu erhalten.
  3. Bedeutender Architekt: Emil von Förster hat zahlreiche bedeutende Gebäude in Wien geplant. Neben dem für Förster typischen monumentalen Historismus fanden sich bei der AKH-Klinik auch Elemente des Jugendstils.
  4. Zeugnisse der Medizingeschichte: Große Persönlichkeiten wie Theodor Escherich (Entdecker des E. coli-Bakteriums), Clemens von Pirquet (prägte den Begriff Allergie) und Karel Frederik Wenckebach (bahnbrechende Forschungen im Bereich Kardiologie) haben in den Kliniken gewirkt und waren auch an den Planungen der Gebäude beteiligt.
  5. Erhalt ist ressourcenschonend: Beim Abriss eines alten und dem Bau eines neuen Gebäudes werden beträchtliche Ressourcen verbracht. Die Baumaterialen, die in der Gründerzeit verwendet wurden (Ziegel, Holz, Bleche) sind heute oft kaum noch wiederverwendbar und meist ein Fall für die Mülldeponie. Bei Sanierung eines bestehenden Gebäudes können nicht nur Rohstoffe eingespart werden, sondern auch durch behutsamen Aus- und Aufbauten neue Flächen gewonnen werden, ohne die umliegenden Bäume und Grünflächen zu reduzieren. Was wäre Wien heute, hätte nach 1945 einfach das Prinzip Abriss und Neubau regiert? Stünden die Prachtbauten der Ringstraße heute noch?

Petition für den Erhalt

Mit einer offiziellen Petition setzen sich WienSchauen.at, die Initiative Denkmalschutz, die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege und viele Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Kliniken ein. Anfang Februar 2020 wurden die erforderlichen Unterschriften erreicht.

Doch noch bevor die Petition von den Behörden bearbeitet wurde, fuhren schon die Bagger auf. Offenbar sollten rasch Fakten geschaffen werden. Eine umfassende Debatte über die Nutzung des Gebäudes wurde damit von vornherein unterbunden.

I. Medizinische Klinik, AKH Wien, Architekt Emil Förster, Alsergrund (9. Bezirk)
I. Medizinische Klinik: erbaut 1909-1911, Abriss 2020 (Foto: 2018)

Abriss mitten in der Coronakrise

Ein Jahr war es still um die Kliniken. Im April 2020 begannen plötzlich die Abbrucharbeiten. So wird mitten in der Coronavirus das Areal des größten Krankenhauses Österreichs zur Baustelle – mitsamt Staub, Arbeitern und Fremdfirmen am Areal.

Soll die Ausnahmesituation der Pandemie vielleicht sogar genutzt werden, um das Gebäude möglichst ohne öffentliche Aufmerksamkeit niederzureißen?

Eine andere Frage ist auch: Wäre das Gebäude ordnungsgemäß und saniert erhalten worden, hätte es dann vielleicht gar als Ausweichquartier für AKH-Patienten dienen können, so wie die Messe Wien? Quasi für leichte Corona-Fälle, um reguläre Stationen zu entlasten?

Kinderklinik, I. Medizinische Klinik, AKH, Wien, Lazarettgassenweg
Abgerissen: I. Medizinische Klinik des AKH (erbaut 1909-1911)

Zahlt sich "Verfall" aus?

Als Begründung für den genehmigten Abriss erklärte das Wohnbauressort, zu dem auch die Baupolizei gehört: Der Sanierung wäre teurer gekommen als ein Neubau. Die Klinik sei wirtschaftlich abbruchreif. Wer aber genau die Abbruchreife festgestellt hat, bleibt unbekannt. Akteneinsicht ist nicht vorgesehen, denn es gilt das Amtsgeheimnis.

Dass das Gebäude abbruchreif sein soll, kommt nicht überraschend – immerhin wurden die Schäden über Jahre hinweg anscheinend nicht oder nicht ausreichend repariert. Das wiederum heißt: Der Abriss war alles andere als unausweichlich.

Der Abriss in Bildern

Auf den Fotos ist zu sehen, dass das komplette Gebäude in Ziegelbauweise errichtet wurde (1909-1911). Durch den vorherigen Abriss eines Zubaus aus den ca. 1960ern wurden die aufwendig gestalteten Fenster freigelegt, die zu einem ehemaligen Hörsaal gehören dürften. Hier sind auch secessionistische Einflüsse zu erkennen (Jugendstil). Trotz erfolgreicher Petition und trotz bestätigter Erhaltungswürdigkeit hat die Stadt den Abriss durchgeführt.

Die I. Medizinische Klinik ist Geschichte. Doch ein Gebäude steht noch – die alte Kinderklinik (Fotos unten). Auch ihr droht der Abriss.

Der nächste Abriss?

Die allermeisten historischen Gebäude am Gelände des neuen AKH stehen heute schon nicht mehr. Das macht die ehemalige Kinderklinik umso bedeutender: Sie ist das letzte noch erhaltene Gebäude einer ganzen Bauperiode. Auch sie ist ein Spätwerk des berühmten Architekten Emil Förster. Und auch sie soll abgerissen werden.

Rettung ist möglich!

Das Gebäude der Kinderklinik ist noch in Verwendung – nicht für Patienten, aber im Rahmen der Verwaltung. Es ist also noch nicht zu spät. Noch kann das Gebäude durch umsichtige politische Entscheidungen gerettet werden. Damit bliebe ein bedeutender Teil der Wiener Medizingeschichte für kommende Generationen erhalten.

Auch in puncto Ressourcen lohnt sich eine Sanierung: Der durch den Abbruch entstehende Schutt fällt nicht an, die für den Neubau nötigen Ressourcen werden eingespart.

ehemalige Kinderklinik des Wiener AKH, Architekt: Emil Förster
Kinderklinik: Abriss geplant

Historische Gebäude - modern genutzt

Die Kinderklinik könnte außen sanft renoviert und innen grundlegend umgebaut werden. Forschung, Lehre und Verwaltung könnten hier Platz finden. Ein Umbau wäre sogar vergleichsweise günstig, denn es gilt kein Denkmalschutz.

Anhand der unten abgebildeten Beispiele ist zu sehen, dass eine zeitgemäße Nutzung auch in historischen Gebäuden ohne weiteres möglich ist:

Was jetzt getan werden muss

Für eine neue Schutzzone braucht es eine politische Mehrheit. Den ersten Schritt können die Parteien im 9. Bezirk machen: Fassen sie einen Beschluss für eine Schutzzone, kann das Rathaus in der Folge den Bebauungsplan überarbeiten und eine Schutzzone einrichten.

Wer sich für den Erhalt der Kinderklinik einsetzen möchte, wendet sich am besten an die Parteien im 9. Bezirk und im Rathaus (Kontakt siehe unten). Es geht um unser gemeinsames historisches Erbe. Wir dürfen es nicht leichtfertig verspielen.

Kontakte zu Stadt & Politik

+43 1 4000 09110
 
Die Bezirksvorstehungen sind die politischen Vertretungen der einzelnen Bezirke. Die Partei mit den meisten Stimmen im Bezirk stellt den Bezirksvorsteher, dessen Aufgaben u.a. das Pflichtschulwesen, die Ortsverschönerung und die Straßen umfassen.
Die Bezirksvertretungen sind die Parlamente der Bezirke. Die Parteien in den Bezirksvertretungen werden von der Bezirksbevölkerung gewählt, meist gleichzeitig mit dem Gemeinderat. Jede Partei in einem Bezirk kann Anträge und Anfragen stellen. Findet ein Antrag eine Mehrheit, geht er als Wunsch des Bezirks an die zuständigen Stadträte im Rathaus. (Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Sitze in der Bezirksvertretung im Dezember 2020.)
+43 1 4000 81261
 
Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

Quellen und weitere Infos

  • Alle auf WienSchauen erschienenen Artikel zu den historischen AKH-Kliniken sind hier.
  • Presseaussendung (23.4.2020) der Initiative Denkmalschutz zum Abriss der I. Medizinischen Klinik.
  • Der oben zitierte Bericht des Kontrollamts (heute: Stadtrechnungshof) ist hier abrufbar. Das Zitat ist aus S. 29 entnommen. Der Stadtrechnungshof ist eine weisungsfreie Behörde.
  • Die Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan von 2012 findet sich hier.
  • Die Erhaltungspflicht für Eigentümer ist im §129 der Wiener Bauordnung festgelegt.
  • Berichte im „Standard“ (siehe Zitate oben): Forderung nach Erhalt der historischen AKH-Kliniken (April 2019), Historische Kliniken in Wien vom Abriss bedroht (März 2019), Historische Kliniken: Verhindert den Abbruch (April 2019)
  • Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz zum schlechten Bauzustand der I. Medizinischen Klinik (10.5.2019).
  • Die Zitate zur Bauordnungsnovelle von 2018 sind von Maria Vassilakou (damals Planungsstadträtin) und Kathrin Gaál (Wohnbaustadträtin) und finden sich in einer Presseaussendung vom 23.6.2018.
  • In der Antwort der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung (damals unter Maria Vassilakou) an Stefan Gara (NEOS) vom 21.5.2019 ist zu lesen, dass die Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) die I. Medizinische Klinik für erhaltenswert hält und einem Abbruch nicht zugestimmt hat.
  • Foto Hotel Regina (2008): Erich Schmid, Angerer-Rooseveltpl 15-16, CC BY 3.0

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