Bauen ohne Rücksicht

Wien sitzt auf einem unermesslichen Schatz. Dieser Schatz ist die Architektur des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Dieses gebaute historische Erbe macht Wien international so einzigartig. Doch wie wenig dieses Erbe mitunter wertgeschätzt wird, zeigt sich dann, wenn in historischer Umgebung neue Häuser gebaut werden, die in keinem Verhältnis mehr zu dem stehen, was bereits da ist. – Ein Bericht über zwei abgerissene Althäuser und ihre Nachfolger mitten im 6. Bezirk.

Marchettigasse 8: Neubau (2007) nach Abriss in der Schutzzone (Foto: 2018)

Alles erlaubt in der Schutzzone

Alle großen europäischen Städte (bzw. Staaten) haben sich die Möglichkeit gegeben, gewachsene historische Stadtkerne, charakteristische Viertel und alte Straßenzüge vor Abrissen zu schützen. Was beispielsweise in Großbritannien mithilfe der über 9000 conservation areas erreicht wird, sollen in Wien die Schutzzonen leisten:

Mit der im Jahr 1972 beschlossenen Altstadterhaltungsnovelle kann die Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz Schutzzonen festlegen und damit charakteristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung schützen.

Doch leider erweisen sich diese Schutzzonen immer wieder als wenig effektiv: Häuser sind vor Abrissen nicht sicher, alte Gebäude verschwinden förmlich unter riesigen Aufstockungen und Neubauten werden lieblos in alte Grätzl geklotzt.

Ganz typisch zeigt sich das in der kleinen Marchettigasse in Mariahilf: Hier, wenige Schritte von der U-Bahn-Station Pilgramgasse entfernt, haben sich zahlreiche Häuser aus dem frühen 19. Jahrhundert erhalten. Die Schutzzone sollte dafür sorgen, dass das kleine Grätzl, das zwischen Gumpendorfer Straße und Mollardgasse liegt, langfristig erhalten bleibt. Gelungen ist das nicht. Während am Spittelberg im benachbarten 7. Bezirk fleißig renoviert und ausgebaut wurde, haben sich in Mariahilf die Abrissmaschinen durch die historische Bausubstanz gefressen. Im Folgenden zwei Beispiele einer ganzen Reihe von Hausabbrüchen.

Neubau à la 1960

In der südlichen Marchettigasse durchbricht ein Neubau die historische Häuserzeile. Bis etwa 2006 stand hier ein von Architekten Jakob Haintz geplanter Altbau aus dem Jahr 1822.

Die ursprünglich vielleicht aufwendigere Fassade dürfte im Laufe der Zeit vereinfacht worden sein. Auf einer kurz vor dem Abriss entstandene Aufnahme (siehe Foto oben) macht das Gebäude einen schon sehr heruntergekommenen Eindruck. Der schlechte Bauzustand könnte der Grund für den Abbruch gewesen sein. Wie es aber so weit kommen konnte und warum die Behörden nicht rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen angeordnet hatten, lässt sich nicht feststellen. Eigentlich gilt:

Wenn die Baupolizei feststellt, dass der Hauseigentümer der Erhaltungspflicht nicht nachkommt, kann sie Bauaufträge erteilen. Wenn diese nicht gemacht werden, dann kann die Stadt Sicherungsmaßnahmen vollziehen.

So formulierte es der Pressesprecher des Wohnbauressorts 2016 gegenüber dem ORF. Nicht zuletzt das in Europa einzigartige Amtsgeheimnis – ein Verfassungsgesetz – will es jedoch, dass die Vorgänge in den Magistratsabteilungen vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Bei den Bauarbeiten für einen Neubau mit Vorsorgewohnungen im Jahr 2006 wurde ein Nachbarhaus schwer in Mitleidenschaft gezogen und zum Teil vorübergehend unbewohnbar. Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte. In einem Gutachten wurde der Baubehörde vorgeworfen, die Bauarbeiten trotz Auftreten erster Schäden am Nachbarhaus nicht sofort gestoppt zu haben.

Ob dem abgebrochenen Altbau nachzutrauern ist, sei dahingestellt. Doch die Architektur des Neubaus – der bestimmt solide und gut gebaut ist, doch darum geht es hier nicht – wirft einige Fragen auf: Was gibt das neue Gebäude der Umgebung zurück? Bereichert es die alte Gasse? Wurde irgendein Zugeständnis an die benachbarte historische Architektur gemacht? War der Architekt überhaupt einmal vor Ort? Oder regierte der Sparstift zwecks Gewinnmaximierung?

Marchettigasse 10 (Altbau) und 8 (Neubau), Wien-Mariahilf (6. Bezirk)
Marchettigasse 10 (links, Baujahr 1859) und 8 (rechts)

Der starke Kontrast zwischen Alt und Neu ist kein Zufall: Laut Bauordnung muss die historische Umgebung beim Bau eines neuen Hauses nicht berücksichtigt werden. Nicht einmal in den wenigen Schutzzonen, die die sensibelsten Teile der Stadt umfassen (bspw. den 1. Bezirk). So erinnert das neue Wohnhaus (Baujahr 2009) vielleicht eher an einen typischen 60er-Jahre-Bau, der in einem Neubaugebiet oder am Stadtrand nicht weiter auffällig wäre, inmitten einer Schutzzone aber mehr als unpassend erscheint.

Aus für Biedermeierhaus

Auf der anderen Straßenseite ragt der nächste Neubau in die Höhe. Und auch hier war es ein Altbau, der dafür weichen musste: Das alte Biedermeierhaus in der Marchettigasse 5 wurde etwa 1802 erbaut, 1839 vom Architekten Josef Dallberg umgestaltet und einige Jahre später noch einmal adaptiert.

alte Aufnahme des Hauses Marchettigasse 5, Wien-Mariahilf
Marchettigasse 5 um 1950 (CC BY-NC-ND 4.0, WStLA/Franz Hulan)

Das alte Haus dürfte äußerlich bis zu seinem Abriss (ca. 1997) weitgehend im Originalzustand des 19. Jahrhunderts gewesen sein, einschließlich der in der Fachliteratur erwähnten Fassade.

Wenn auch wesentlich ausgefeilter als beim vorherigen Beispiel, so nimmt sich auch der Neubau hier vergleichsweise wenig harmonisch aus. Willkürlich erscheint etwa das über die ganze Breite laufende Fensterband im vierten Stock. Auch hier hatte die Schutzzone keinen erkennbaren Einfluss auf die Gestaltung. 

Es geht auch anders: Sanierung, Dachausbau, Denkmalschutz

Einige der ältesten Häuser der Marchettigasse stehen auch heute noch. An der Ecke zur Mollardgasse liegen die drei denkmalgeschützten Biedermeierhäuser Marchettigasse 2-6. Sie wurden um 1803 erbaut und sind heute vorbildlich restauriert (Fotos unten).

Auch am anderen Ende der schmalen Gasse (Ecke Gumpendorfer Straße) hat ein kleines Juwel die Jahrhunderte überdauert: Das sogenannte Marchettihaus wurde 1803 erbaut, später aufgestockt und vor einigen Jahren unter Beachtung des Denkmalschutzes renoviert. Heute ist hier die Österreichische Mediathek untergebracht.

Abrisse, Neubauten und die Politik

Warum in der Marchettigasse gleich zwei Häuser trotz Schutzzone abgerissen wurde, verrät auch der Bebauungsplan, denn auf beiden Grundstücken darf im Verhältnis zu den Altbauten hoch gebaut werden. Da sich mit Neubauten mehr Fläche erzielen lässt und auch die Begrenzung der Mieten durch den Richtwert wegfällt, war der wirtschaftliche Druck auf die alten Häuser wohl entsprechend hoch. So dürfte die Devise gelautet haben: Neuer, höher, profitabler. Die Stadt Wien hat durch den Bebauungsplan ihren Teil dazu beigetragen.

Schutzzone zahnlos

Alles hat ein Ende und auch Häuser können irgendwann in einen so schlechten Bauzustand kommen, dass ein Abbruch unumgänglich ist. In diesem Fall werden die Fragen relevant: Wie soll der Neubau aussehen? Was muss getan werden, damit er sich ins historische Umfeld einfügt?

Bis zur Mitte der 1980er-Jahre galt, dass Neubauten innerhalb von Schutzzonen optisch an die Umgebung angepasst werden müssen. Doch die Stadtregierung beseitigte diese Bestimmung auf Druck der Architektenlobby, allem voran Hans Hollein. Seitdem gibt es keine gestalterischen Vorgaben mehr für Neubauten in Schutzzonen. Die Folge ist eine – je nach individuellem Standpunkt – Flexibilisierung bzw. Modernisierung. Oder eine vollkommene gestalterische Beliebigkeit bzw. Willkür. So ist es den Wünschen der Bauträger überlassen, ob sie für hochwertige und mit der Umgebung verträgliche Gestaltung sorgen oder nicht.

In jedem Fall wurde mit der Gesetzesänderung einer kostengünstigen Architektur (maximale Fläche bei minimalen Baukosten) Tür und Tor geöffnet. Gelungene Projekte wie das spektakuläre Haas-Haus am Stephansplatz sind leider die Ausnahme geblieben, wie der Vergleich unten zeigt. Beide Gebäude wurden innerhalb bestehender Schutzzonen erbaut.

Das sagt übrigens der Architekt des Gebäudes in der Redtenbachergasse (rechtes Foto) zu seinem Werk:

Die Lage in einer Schutzzone (…) erforderte einen entsprechenden Umgang mit der Straßenansicht und den Feuermauern.

Durch den Rückzug der Stadt aus den Gestaltungsfragen wird der Abbruch alter Häuser sogar noch attraktiver, da eventuelle Mehrkosten für eine an die Umgebung angepasste Architektur wegfallen. Neue Häuser in Schutzzonen unterscheiden sich daher auch nicht mehr von Neubauten auf der grünen Wiese oder am Rande von Industriegebieten.

Dabei wird auch klar: Der freie Immobilienmarkt führt nicht automatisch zu guten, architektonisch hochwertigen Resultaten – trotz hoher Preise für Eigentumswohnungen und unbeschränkter Mieten (in Neubauten gibt es keine Begrenzung des Mietzinses durch den Richtwert).

Neubau in der Gründerzeit: Ein Glücksfall der Geschichte

In alten Städten wurde und wird immer gebaut – und natürlich auch abgerissen. Das ist in Wien nicht anders. Gerade in der Gründerzeit (ca. 1848-1918) hat sich das Wiener Stadtbild grundlegend gewandelt. Niedrige, oft nur spärlich dekorierte Häuser wurden durch große Zinshäuser ersetzt. Das Resultat ist ein Glücksfall der Geschichte: Mit dem klassischen Wiener Zinshaus wurde nicht nur ein flexibler und langlebiger, sondern auch optisch sehr anspruchsvoller Gebäudetyp geschaffen.

Ein Beispiel: In der Marchettigasse 9 stand einst ein kleines Gebäude aus dem frühen 19. Jahrhundert. 1913 wurde es durch ein aufwändig gestaltetes Zinshaus im Stil des Secessionismus ersetzt. Das Resultat kann sich sehen lassen (Foto unten). Ob heute, über 100 Jahre nach Ende der Gründerzeit eine solche architektonische Raffinesse im Neubau noch möglich wäre?

Jugendstilhaus Marchettigasse 9, Wien-Mariahilf (6. Bezirk)
Marchettigasse 9: erbaut 1913 nach Abriss eines niedrigen Vorgängerbaus (Foto: 2019)

Beliebigkeit muss nicht sein!

Eine erste Lösung könnte sein, die Gesetzesänderung aus den 1980ern rückgängig zu machen. Damit hätten die Behörden mehr Möglichkeiten, für eine verträglichere Gestaltung von Neubauten in historischer Umgebung zu sorgen. Fälle wie in der Marchettigasse könnten dann verhindert werden. Da es in Wien ohnehin nicht viele Schutzzonen gibt, beträfe das wohl nur wenige Bauten pro Jahr.

Eine generelle Hebung der Wiener Baukultur lässt sich per Gesetz bestimmt nur schwerlich erzwingen, doch könnte ein reformierter Gestaltungsbeirat Bauträger und Architekten dabei unterstützen, einen Kompromiss zwischen Altbauumgebung und zeitgenössischem Neubau zu finden. Die Bewertung von Entwürfen müsste auf eine breitere Basis gestellt werden, indem unabhängige Experten aus Architektur, Kunst, Design und Denkmalpflege jeden einzelnen Plan vorher zu Gesicht bekommen – und ggf. auch ablehnen können. Und zwar bei allen Häusern, nicht nur in Schutzzonen. Wenn erst einmal gebaut, steht ein Haus womöglich hundert Jahre oder länger. In Anbetracht dieses Zeithorizonts sollte ein zusätzlicher Arbeitsschritt vor Baubeginn wirklich nicht zu viel verlangt sein.

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Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

Quellen und weitere Infos

WienSchauen.at ist eine unabhängige, nicht-kommerzielle und ausschließlich aus eigenen Mitteln finanzierte Webseite, die von Georg Scherer betrieben wird. Ich schreibe hier seit 2018 über das alte und neue Wien, über Architektur, Ästhetik und den öffentlichen Raum.

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