Gudrunstraße: Abriss statt Renovierung

Das 150 Jahre alte Gründerzeithaus in der Gudrunstraße 120 im Wien-Favoriten wurde abgerissen – obwohl von den Behörden als erhaltenswert eingestuft. Der Fall zeigt: Wenn der Wille da ist, lässt sich jedes alte Haus abreißen. Solange die Stadtregierung keine umfassenden Reformen im Baurecht angeht, wird sich das auch nicht ändern.

Gründerzeithaus mit Dekor, Wien-Favoriten, Balkon, Fenster
Das Gründerzeithaus in der Gudrunstraße 120 wurde 2021 abgerissen.

Gebäude im Stil des Historismus

Favoriten, der bevölkerungsreichste Bezirk Wiens, ist in seinem Kern ein von der Gründerzeit (ca. 1848-1918) geprägter Bezirk. Alleine zwischen 1890 und 1910 hatte sich die Einwohnerzahl des Bezirks nahezu verdoppelt. So überrascht es wenig, dass sich bis heute noch etliche Häuser aus dieser Zeit erhalten haben.

Ein typisches Beispiel für die Architektursprache der Gründerzeit war das Haus in der Gudrunstraße 120, das genau zwischen Keplerplatz und Helmut-Zilk-Park lag. Das sich über zwei Parzellen erstreckende Gebäude wurde im Jahr 1870 erbaut, im Stil des damals vorherrschenden Historismus. Im Gegensatz zu vielen anderen Gebäude in Favoriten wurde es im 2. Weltkrieg nicht zerstört, sodass auch noch die originale Fassade bis zuletzt erhalten war.

Fassade in der Humboldtgasse original erhalten

Bei Renovierungen in der Nachkriegszeit wurde auf den Erhalt alter Fassaden oft keinen Wert gelegt. Tausende Gründerzeithäuser in Wien büßten damals ihren Fassadenschmuck ein. Nur selten werden heutzutage die vor Jahrzehnten demolierten Fassaden rekonstruiert (Beispiele: Schimmelgasse im 3. Bezirk, Gaudenzdorfer Gürtel 47).

Auch beim Wohnhaus Ecke Gudrunstraße/Humboldtgasse wurde irgendwann in der ferneren Vergangenheit ein Teil der Fassade abgeschlagen. Doch der Großteil des Schmucks war noch vorhanden. Die ganze Fassade auf der Seite der Humboldtgasse befand sich im originalen Zustand des 19. Jahrhunderts.

Gründerzeithaus in der Gudrunstraße/Humboldtgasse, Plakat einer Abrissfirma, Dekor, Autos, Leitungen
Die Seite zur Humboldtgasse war noch original aus dem 19. Jahrhundert. (Foto: 2019)

Die Lokale im Erdgeschoß leer, das Haus unbewohnt – eigentlich ein sicheres Zeichen für bevorstehende Bauarbeiten. Beim ersten Erscheinen dieses Artikels (September 2019) war noch nicht klar, was mit dem Haus passieren würde. Von einer Baufirma war jedenfalls nichts zu sehen. Dass ausgerechnet ein bekanntes Bau- und Abbruchunternehmen seine Banner am Haus aufgehängt hatte, ließ sofort an einen bevorstehenden Abriss denken. Doch die Baupolizei erklärte, dass nicht um Abriss angesucht wurde. (Einen ähnlichen Fall gibt es übrigens auch im 16. Bezirk, Lienfeldergasse 27. Auch dort steht ein Gründerzeithaus leer und auch dort waren Plakate einer Abbruchfirma zu sehen.)

Gesetz gegen Abrisse erst 2018 verschärft

Lange Zeit waren historische Gebäude in Wien nur unzureichend vor Abrissen geschützt. Eine bloße Meldung an die Baupolizei genügte, um selbst kostbare Gründerzeithäuser dem Erdboden gleichzumachen (z. B. in der Heigerleinstraße und Thaliastraße). Vor Abrissen sicher waren alte Häuser nur in eigens von der Stadt Wien eingerichteten Schutzzonen – und auch dort bei weitem nicht immer (siehe Krieglergasse 12, Leopoldauer Platz).

Doch in der Gudrunstraße gab bzw. gibt es weit und breit keine Schutzzonen. Überhaupt finden sich im 10. Bezirk fast keine Schutzzonen, obwohl die rechtliche Grundlage dafür bereits 1972 geschaffen wurde. Ein Umstand, der auch auf viele andere Bezirks Wiens zutrifft und unzählige Abrisse erhaltenswerter Häuser in den letzten Jahrzehnten nach sich gezogen hat (siehe Abrisskarte).

Ein effektiverer Schutz vor Abrissen besteht erst seit Sommer 2018: Abbrüche vor 1945 errichteter Gebäude brauchen nun eine Genehmigung der Behörden. Wird ein Haus aufgrund seiner äußeren Erscheinung als erhaltenswert eingestuft, kann der Abriss untersagt werden.  Es ist dieses Gesetz, das Häuser wie das in der Gudrunstraße 120 hätte schützen sollen.

2021: Abriss genehmigt

2020 und 2021 fielen offene Fenster und nicht reparierte Schäden an der Fassade auf. Wurde die Erhaltungspflicht verletzt? WienSchauen erkundigte sich im Büro der zuständigen Stadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). Im Juli 2021 kam die Antwort:

Das Gebäude wurde von der MA 19 als erhaltenswert eingestuft. Dennoch musste die Abbruchbewilligung erteilt werden, da die wirtschaftliche Abbruchreife mit einem hohen Deckungsfehlbetrag nachgewiesen wurde.

Ende August 2021 wurde mit dem Abriss begonnen (Fotos unten).

Die Abbruchreife ist abbruchreif

Die „wirtschaftliche Abbruchreife“ ist eine bekannte Hintertür in der Wiener Bauordnung. Sie wird dann erlaubt, wenn eine Sanierung durch Mieteinnahmen nicht mehr hereinzubekommen wäre. Dahinter stehen folgende Fakten und Vorgänge:
  • Häuser können auf drei Arten vor dem Abbruch geschützt werden:
  1. durch Denkmalschutz
  2. durch Schutzzonen
  3. durch die 2018 verschärfte Bauordnung (bei vor 1945 erbauten Häusern)
  • „Wirtschaftliche Abbruchreife“ gibt es rechtlich gesehen nur bei (2.) und (3.). Auch wenn es baulich keinen Unterschied macht: Denkmalgeschützte Häuser können de facto nicht wirtschaftlich abbruchreif sein.
  • Ein Grund dafür ist die Wiener Bauordnung, die „wirtschaftliche Abbruchreife“ verhältnismäßig einfach erlaubt. Unter die Wiener Bauordnung fallen (2.) und (3.). Der Denkmalschutz ist Bundessache – und viel effektiver als der Ensembleschutz des Landes Wien.
  • Damit Eigentümer ein Haus trotz (2.) und (3.) abreißen können, brauchen sie ein Gutachten eines Sachverständigen. Dieses Gutachten wird privat beauftragt und privat bezahlt.
  • Kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Sanierung eines Gebäudes teurer kommt als sich durch Mieteinnahmen erwirtschaften lässt, geben die Wiener Magistrate auch erhaltenswerte Häuser zum Abriss frei.
  • Solche Gutachten werden von den Magistratsabteilungen 25 (Technische Stadterneuerung) und 37 (Baupolizei) geprüft. Beide Abteilungen gehören zum Wohnbauressort (post@gws.wien.gv.at).
  • Außenstehende bzw. unabhängige Stellen haben keine Einsicht in die Abbruchverfahren. Die Details kennen nur Eigentümer, Gutachter und einige wenige Beamte.
  • Ob die Magistrate bei jedem Fall auch eigene Gutachten anfordern bzw. vor Ort am Gebäude Kontrollen durchführen, ist nicht bekannt.
  • Es hat den Anschein, als verlässt sich die Wiener Stadtverwaltung oftmals auf private Gutachten.
  • Das größte Problem: Bei der Berechnung der Abbruchreife wird der Altbau quasi mit einem Neubau-Standard verglichen. Die technischen Anforderungen eines Neubau lassen sich aber nicht vernünftig auf alte Häuser anwenden, da sich die Bautechnologie usw. radikal geändert hat. Die „natürliche Alterung“ von Gebäuden wird nicht berücksichtigt. Daher lässt sich so gut wie jedes Haus in Wien per „wirtschaftlicher Abbruchreife“ abreißen – selbst wenn es als erhaltenswert gilt.

Die meisten dieser Probleme lassen sich beheben. Verbesserungsvorschläge:

  • Reform der Wiener Bauordnung durch Anpassung des „Abbruchreife-Paragraphen“ (Vorbild für eine Änderung könnte das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz sein.)
  • Grundlegende Reform der Berechnung der „wirtschaftlichen Abbruchreife“
  • Flexibleres Denkmalschutzgesetz, damit mehr Häuser unter Schutz gestellt werden können
  • Mehr Personal für das Denkmalamt
  • Genau an die alten Häuser angepasst Bauklassen und maximal erlaubte Stockwerke. Damit werden Abbrüche unattraktiv und Sanierungen gefördert.
  • Mehr Schutzzonen
  • Mehr Förderungen für Sanierungen (Aufstockung des Altstadterhaltungsfonds)
  • Schaffung einer weisungsfreien Instanz (analog dem Stadtrechnungshof), die alle Abbruchverfahren laufend überwacht.
  • Flexibilisierung des Mietrechts, um Abriss und Neubau weniger lukrativ zu machen: Eigentümer müssen kostspielige Sanierungen auch wieder hereinbekommen. Eine Reform des Mietrechts mit der Möglichkeit zu (temporär?) höheren Mieten wäre eine Lösung. Das würde auch bei der Berechnung der Abbruchreife schützend für Altbauten wirken. (Von einem Abriss haben letztlich auch Mieter nichts, denn im Neubau gibt es gar keine Beschränkungen der Mieten mehr.)

Kontakte zu Stadt & Politik

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Die Bezirksvorstehungen sind die politischen Vertretungen der einzelnen Bezirke. Die Partei mit den meisten Stimmen im Bezirk stellt den Bezirksvorsteher, dessen Aufgaben u.a. das Pflichtschulwesen, die Ortsverschönerung und die Straßen umfassen.
Die Bezirksvertretungen sind die Parlamente der Bezirke. Die Parteien in den Bezirksvertretungen werden von der Bezirksbevölkerung gewählt, meist gleichzeitig mit dem Gemeinderat. Jede Partei in einem Bezirk kann Anträge und Anfragen stellen. Findet ein Antrag eine Mehrheit, geht er als Wunsch des Bezirks an die zuständigen Stadträte im Rathaus. (Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Sitze in der Bezirksvertretung im Dezember 2020.)
+43 1 4000 81261
 
Vizebürgermeisterin und Stadträtin Kathrin Gaál untersteht die Geschäftsgruppe Wohnen. Zu dieser gehören u. a. die Baupolizei (kontrolliert die Einhaltung der Bauvorschriften u. dgl.), Wiener Wohnen (Gemeindewohnungen) und der Wohnfonds (Fonds für Neubau und Sanierung).

(Die Reihung der Parteien orientiert sich an der Anzahl der Mandate im November 2020.)

Vielen Dank an die Betreiber der Facebook-Seite Cityscapers Vienna für die Fotos (von 2019)!

Der Artikel wurde seit dem Erscheinen (2019) mehrfach aktualisiert (u. a. im Oktober 2020). Die Info zum Abriss kam im August 2021 dazu, Änderungen im Dezember 2021. Der ursprüngliche Titel lautete „Gudrunstraße: Abriss oder Renovierung?“

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