Bellevuestraße: Altbau-Attrappe eingestürzt

In Döbling sorgte 2025 der Einsturz eines Gebäudes für Aufregung. Von dem Gebäude war aber schon zuvor nur mehr die Fassade erhalten gewesen.

Bellevuestrasse in Wien-Döbling, Villa vor und nach dem Einsturz
Bellevuestraße 12A vor und nach dem Einsturz (Fotos: 2025, privat)

Der Rest einer Villa

Wird in Wien gebaut bzw. umgebaut, kann das mitunter recht unsanft vonstatten gehen. So wie in der Bellevuestraße 12A in Döbling. Die dortige Villa war offenbar äußerlich original erhalten. Vor tiefgehenden Eingriffen war sie aber trotzdem nicht geschützt. Bei einem Umbau war so viel vom eigentlichen Gebäude entfernt worden, dass am Ende nur noch ein Fassadenrest stand.

Fassade einer Villa in Döbling
Bellevuestraße 12A vor dem Einsturz (Foto: 2025, privat)

Fassade stürzte ein

Dieser Fassadenrest stürzte im November 2025 ein, wobei glücklicherweise niemand verletzt wurde. So erinnert nun nicht einmal mehr ein Stück Fassade an das einstige Gebäude.

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Bellevuestraße 12A nach dem Einsturz (Foto: 2025, privat)

Vom ursprünglichen Zustand der Villa hat sich bisher nur ein altes Foto in der Datenbank der Stadt Wien finden lassen:

Villa in Döbling
Bellevuestraße 12A (Foto: 1999, MA 19 / Stadt Wien)

Kein umfassender Altbau-Schutz

Seit Jahren setzt die Stadt Wien Maßnahmen, um Abbrüche von Altbauten einzudämmen und den Altbestand besser zu erhalten. Trotz zweier Bauordnungsnovellen (2018 und 2023) sind diese Maßnahmen lückenhaft geblieben. Der Schutz beschränkt sich offenbar weitgehend auf die straßenseitigen Fassaden. So werden immer wieder ganze Häuser bis auf einige Fassadenreste abgerissen und dann neu gebaut. Dass das mitunter nach hinten losgehen kann, zeigt der Fall in der Bellevuestraße.

Wenn es die Stadtregierung mit dem Schutz von Gebäuden ernst meint, muss es möglich sein, bei erhaltenswerten Bauwerken – aber natürlich keineswegs bei allen – auch umfassend schützen zu können. Der Schutz muss sich also auch auf Rückseiten, Höfe, Dächer und andere von der Straßenseite aus nicht sichtbare Teile beziehen. Änderungen an den Rückseiten, wie etwa der Anbau von Balkonen oder die Dämmung von Fassaden, müssten ggf. natürlich weiterhin möglich sein.

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